Wohngeldreform 2023

Am 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen. Bis zur Reform haben rund 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten.

Jetzt haben also dreimal mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld als vorher. Mit dem „Wohngeld Plus“ können 4,5 Millionen Menschen unterstützt werden, die in den Haushalten leben.

Sofern Sie keine anderen Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II) erhalten, sind Sie womöglich ebenfalls wohngeldberechtigt.

Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?

Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen.

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.

  • Das sind die rund 600.000 Haushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten.
  • Dazu kommen etwa 1,04 Millionen Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Sie können aufgrund der Verbesserungen im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld entlastet werden.
  • Außerdem können weitere rund 380.000 Haushalte Wohngeld bekommen. Damit sind sie nicht mehr auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen.

Wieviel Geld bekommt ein Wohngeldhaushalt?

Der Wohngeldbetrag steigt um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Denn es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.

Eine erste Orientierung bietet der WohngeldPlus-Rechner des BMWSB.

Wie kann ich Wohngeld beantragen? Und wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Aufgrund der erwarteten Verdreifachung der Anträge ist von langen Bearbeitungszeiten auszugehen. Das Land NRW hat den Kommunen allerdings erlaubt, Abschlagszahlungen an die Antragsteller auszuzahlen. Es lohnt sich also jetzt schon, den Antrag zu stellen.

Online unter:

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Gerne sind wir unseren Mietern und Mitgliedern bei der Antragstellung behilflich und stellen Ihnen eine Mietbescheinigung zur Verfügung.

Ihre Wohnungsbaugenossenschaft Hilchenbach eG